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Online Ernährungstherapie
Hat ein Arzt bei Ihnen eine oder mehrere Erkrankungen festgestellt, welche in ihrem Verlauf durch die Ernährung positiv zu beeinflussen sind, dann besteht die Möglichkeit einer Ernährungstherapie.

Ablauf
Gesetzlich versichert:
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Sie haben also eine oder mehrere Grunderkrankungen. Dann benötigen Sie die Notwendigkeitsbescheinigung, welche von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgefüllt wird.
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Füllen Sie das unten stehende Formular aus und Sie bekommen eine Vorlage der Notwendigkeitsbescheinigung an Ihre E-Mail Adresse geschickt.
Hinweis:
Sollte Ihr Arzt Ihnen bereits ein Dokument ausgestellt haben (z.B. Rezept, Überweisung etc.), dann reichen Sie dieses Dokument bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Krankenkassen akzeptieren auch diese Art von Dokumenten.
Privat versichert UND beihilfeberechtigt:
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Die Ernährungstherapie ist für Beamte und Pensionäre von Bund und vielen Ländern (Kommunen) beihilfefähig.
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Die Beihilfe möchte jedoch keine Notwendigkeitsbescheinigung, sondern ein Rezept, mit folgenden Angaben:
1x Erstgespräch (60min)
12x Einzelbehandlungen (30min)
Diagnose: beispielsweise "Reizdarm"
