Ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie richtet sich ausschließlich an Erkrankte. Hat ein Arzt bei Ihnen eine oder mehrere Erkrankungen festgestellt, welche in ihrem Verlauf durch die Ernährung positiv zu beeinflussen sind, dann besteht die Möglichkeit einer Ernährungstherapie. Unsere Philosophie - "Sie" stehen im Mittelpunkt. Anhand Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Bedürfnissen prüfen wir gemeinsam Ihre realistischen Möglichkeiten der Veränderung. Eine detaillierte Ernährungsanamnese und eine professionelle Nährwertanalyse helfen uns dabei, ein umfassendes Bild über Ihre aktuelle Situation zu erhalten.
Ablauf der Ernährungstherapie
1. Unverbindliches Vorgespräch (optional)
Vor Beginn der Ernährungstherapie führen wir bei Bedarf ein kurzes, kostenloses und unverbindliches Vorgespräch. Wir erläutern Ihnen die Vorgehensweise und Sie haben die Möglichkeit wichtige Punkte im Vorfeld abzuklären. Wir lernen uns kennen und haben einen ersten persönlichen Eindruck voneinander. Buchen Sie sich direkt einen Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch über unser online Buchungssystem oder rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine eMail.
2. Zuschuss der Krankenkasse sichern
Unsere zertifizierten Angebote werden von den Krankenkassen bezuschusst. Damit Sie von der Möglichkeit einer finanziellen Förderung profitieren, sollten Sie vor dem Anamnese-Gespräch mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten. Die dafür benötigten Informationen und Formulare senden wir Ihnen gerne zu. Dafür füllen Sie einfach am Ende der Seite das Formula aus.
3. Termin vereinbaren
Buchen Sie sich direkt einen Termin für Ihre erstes Beratungsgespräch, über unser online Buchungssystem oder rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine eMail.
4. Anamnesegespräch
Bei Ihrem ersten Beratungsgespräch findet eine ausführliche Anamnese ihrer Ernährungs- und Lebensgewohnheiten statt. Auf der Grundlage des Anamnese und Ihrer Wünsche legen wir gemeinsam Ziele fest und planen den weiteren Beratungsverlauf.
5. Folgegespräche
Die Folgegespräche werden wir dazu nutzen um Ihre Ernährung Schritt für Schritt zu verbessern. Gemeinsam werden wir daran arbeiten, neue Ernährungsgewohnheiten in Ihren Alltag zu integrieren. So profitieren Sie von einer langfristigen und nachhaltigen Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Die Gesprächsdauer sowie die Anzahl der Gespräche hängt von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer langfristigen Begleitung, um Ihre Erfolge zu festigen und langfristig aufrechtzuerhalten.
6. Abschlussgespräch
Im Abschlussgespräch werden wir Bilanz ziehen und besprechen Ihre Erfahrungen bei der Umsetzung der Maßnahmen und reflektieren Ihre erreichten Fortschritte und Ziele.
Zuschuss der Krankenkasse sichern
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in der Regel an den Kosten für Ihre Ernährungstherapie gemäß "§ 43 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)", sofern eine ärztliche Zuweisung vorliegt. Aufgrund unterschiedlicher Regelungen zur Bezuschussung, ist es ratsam sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Für Privatversicherte hängt die Kostenübernahme von Ihrer individuellen Tarifvereinbarung ab. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, sich im Voraus zu erkundigen, insbesondere wenn eine Kostenbeteiligung für Sie von Bedeutung ist. Die Ernährungstherapie ist für Beamte und Pensionäre von Bund und vielen Ländern (Kommunen) beihilfefähig. Die Beihilfe möchte jedoch keine Notwendigkeitsbescheinigung, sondern ein Rezept mit folgenden Angaben: - 1x Erstgespräch (60min) - 12x Einzelbehandlungen (30min) Diagnose: beispielsweise "Reizdarm
1. Notwendigkeitsbescheinigung oder Zuweisung
Bitten Sie Ihren Arzt um eine Notwendigkeitsbescheinigung bzw. Zuweisung für die Ernährungstherapie. Sie können sich über das folgende Formular einen Vordruck zuschicken lassen, den Sie Ihrem Arzt zur Verfügung stellen können. Ihr Arzt kann auch seine eigenen Vorlagen verwenden, da die Zuweisung nicht an bestimmte Formvorschriften gebunden ist. Diese Verordnung ist budgetneutral für den Arzt und kann grundsätzlich von jedem behandelnden Arzt, unabhängig von der Fachrichtung, ausgestellt werden.
2. Kostenvoranschlag
Die Krankenkassen verlangen einen Kostenvoranschlag, welchen Sie über das folgende Formular erhalten. Der tatsächliche Beratungsbedarf wird oft erst im Anamnesegespräch oder sogar im weiteren Verlauf der Beratung deutlich. Bitte beachten Sie, dass der Kostenvoranschlag eine grobe Schätzung darstellt und hauptsächlich dazu dient, dass Sie eine verlässliche Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse erhalten. Nicht alle aufgeführten Leistungen sind immer erforderlich. Abgerechnet werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen.
3. Dokumente bei der Krankenkasse einreichen
Reichen Sie vor dem ersten Termin, die Notwendigkeitsbescheinigung bzw. Zuweisung zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Es gibt von Kasse zu Kasse erhebliche Unterschiede in der Kostenübernahme. Daher erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenzusage, um im Voraus genau zu wissen, welcher Teil der Kosten übernommen wird. Leider ist ein Eigenanteil in der Regel üblich.
4. Abrechnung
Nach jeder Beratungseinheit erhalten Sie eine Rechnung. Diese Rechnung gilt auch als Teilnahmebescheinigung. Es ist wichtig zu beachten, dass es individuelle Abweichungen von dem Muster-Kostenvoranschlag geben kann. Insbesondere die benötigte Beratungszeit kann je nach Ihrer individuellen Situation sowohl kürzer als auch länger sein. Sie haben jedoch stets die volle Kontrolle über Ihre Kosten: Sie entscheiden nach jeder Beratungsstunde eigenständig, ob Sie weitere Beratungstermine wahrnehmen möchten oder ob Sie eigenständig an Ihrer Ernährungsveränderung arbeiten möchten. Es werden selbstverständlich nur die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Abschließend reichen Sie alle Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein um den Kostenzuschuss erstattet zu bekommen.